1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Softwarelieferungen, Softwareleistungen und Softwareangebote der NEK UG (nachfolgend Firma genannt)
1.2 Abweichungen bzw. Ergänzungen zu den Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform sowie der Bestätigung der Geschäftsleitung. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

2. Angebot und Vertragsschluss.

2.1 Die erstellten Angebote der Firma sind unverbindlich und freibleibend, besonders hinsichtlich der Preise, Lieferfrist und Nebenleistungen.
2.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlich geschlossenen Verträge geregelt, ergänzt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Für die Preise ist die aktuelle Preisliste maßgebend. Die dort aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertstuer.
2.4 Für den Fall, dass ein vereinbarter Liefertermin von der Firma um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der Firma eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlung

3.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, ist die Ware per Nachnahme oder gegen Vorkasse zu zahlen. Sollte die Installation durch die Firma vorgenommen werden, so ist die Ware bar oder durch Vorkasse zu bezahlen. Gebühren sind entsprechend der gewählten Zahlweise im Voraus durch Lasteinzugsverfahren zu leisten. Sollte eine andere Zahlungsweise gewünscht werden, erhöht sich die Gebühr um einen Verwaltungskostenanteil von 7.- € . Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5.-€ erhoben.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, sofern der Kunden keinen geringeren oder die Firma einen höheren Schaden nachweist.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Firma behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern, sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener oder entstehender Forderungen. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

5. Umfang der Rechtseinräumung

Die Firma behält an der gelieferten Softwareware die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte, sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen der NEK UG für die jeweiligen Produkte.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde hat Softwaremängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder fernmündlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Die Firma garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich Ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung des zum Kaufzeitpunkt gültigen begleitenden Schriftmaterials, sowie den ggf. zusätzlich schriftlich zugesicherten Leistungsmerkmalen/ Anforderungen entspricht. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung Wandelung oder Minderung nach Wahl des Anwenders vorzunehmen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind konkrete Angaben dahingehend zu machen welche Mängel vorliegen und, soweit vorhanden, mit welchen Fehlermeldungen die Software reagiert hat.
7.2 Darüber hinaus haftet die Firma nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Falle eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Firma. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt
7.3 Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
7.4 Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
7.5 Die Software ist als Datenerfassungs- und Auswertungsmodul bzw. als Arbeitshilfe konzipiert. Die Vorgaben, Vorbelegungen, Texte usw., mit denen die Software ausgeliefert wird, stellen nur Beispiele dar. Der Benutzer muss der Beratungssituation angepasste Formulierung wählen, bzw. eigene individuelle Formulierungen in die vorgesehenen Freitextfelder eingeben. Da nicht alle Eingaben auf Plausibilität oder Vollständigkeit geprüft werden, ist jeder Anwender zur Prüfung der Ergebnisse verpflichtet. Die Firma übernimmt keine Haftung für die Beispieltexte, Formulierungen und der Vollständigkeit der Erfassungsmöglichkeiten, der Auswertungen bzw. der damit zusammenhängenden Rechenergebnissen. Da sich die Gesetzgebung ständig ändert und die Rechtsprechung sich in einem permanenten Fluss befindet kann für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Fachinformationen von uns keine Haftung übernommen werden. Sie ersetzen auch nicht das benötigte Fachwissen des Anwenders, sie stellen lediglich eine Hilfestellung dar. Sollte sich der Anwender über die Richtigkeit der Informationen nicht sicher sein, so empfehlen wir ausdrücklich eigene Recherchen anzustellen und sich nicht auf die Richtigkeit der Informationen zu verlassen.

Die Abfragen zur detaillierten Risikoanalyse sowie die Abfragen zum Umfang des Versicherungsschutzes wurden auf einer breiten Basis auf dem Markt befindlicher Versicherungsschutzlösungen / Versicherungsbedingungen aufgebaut. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Es wird auch ein bestimmter Bedingungsstandard vorausgesetzt und deswegen werden Standarddeckungen bzw. Standardeinschlüsse nicht abgefragt. Als Standard sind die vom GDV vorgeschlagenen Musterbedingungen AGB´s bzw. BB´s Stand 2000 zugrunde gelegt. Seit Regulierung des Versicherungsmarktes ändern sich die Versicherungsprodukte (Versicherungsbedingungen) in immer kürzeren Zeitabständen bzw. werden immer unterschiedlicher und weichen somit stärker von den "Standardbedingungen" ab. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen haben wir an vielen Stellen in der Software freie Eingabefelder vorgesehen, sodass Sie einerseits die individuelle Beratungs- bzw. Kundensituation erfassen können, sowie andererseits flexibel auf die Veränderungen der Versicherungsschutzlösungen reagieren können. Die Firma übernimmt keine Haftung für Beratungsfehler des Anwenders, auch dann nicht, wenn diese sich aus der Nutzung des Programms ergeben.

8. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde kann mit der Firma geschlossene Verträge oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus nicht ohne schriftliche Zustimmung der Firma abtreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der Firma geschlossenen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung der Firma ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

9. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

Der Kunde ermächtigt die Firma, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn, sowie die Daten aus der Beratungsdokumentation bzw. der Entscheidungsmatrix im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§28 BDSG) zu verarbeiten, zu sammeln, zu speichern und auszuwerten und in Form statistischen Erhebungen bzw. Auswertungen zu verwenden / an Dritte weiterzugeben.

10. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der NEK UG ist 66571 Eppelborn. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit zulässig 66571 Eppelborn vereinbart.